Ju-Jutsu Randori Bernau
Ju-Jutsu Randori Bernau

Beitrags– und Spesenordnung des Ju-Jutsu Randori Bernau e.V.

 





1.     Die Beitrags- und Spesenordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der
Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein und seine Zahlungsmodalität.
Gleichzeitig wird
durch sie die Vergütung/ Aufwandsentschädigung der Trainer/
Übungsleiter und des Kassenwartes
festgelegt. Sie regelt ebenfalls die Aufwandsentschädigungen
von Wettkampfbetreuern und Reisekosten.
Die Ordnung ist in erster Linie Arbeitsgrundlage für den
Kassenwart
des Ju-Jutsu Randori Bernau.

 

2.      Folgende Beitragsklassen werden für die Mitglieder des Vereins erhoben:

 

Klasse                                                                                    Beitrag (Monat)

                                                                                                         

1                    Kinder (unter 14 Jahre)                                       12.00 €

2                         Jugendliche (14.- vollendetes 17.Lebensjahr)    15.00 €

3                    Erwachsebe (ab 18 Jahre)                                  17.00 €

4                    in Ausbildung befindliche Personen, Wehr- bzw.

                      Wehrersatzdienstleistende über 18, jedoch nichtälter

                      als 27 Jahre (auf Antrag)                                     12.00 €

5                    Personen in Ruhestand (auf Antrag)                   09.00 €

6                    Arbeitslose (auf Antrag)                                       07.00 €

7                    Empfänger Arbeitslosenhilfe (auf Antrag)            05.00 €  

8                          Trainer                                                            beitragsfrei

9                    Passive-/ Fördernde Mitglieder/ Ruhende

                      Mitglieder auf Antrag                                    mind. 05.00 €  

10                  Vorstandsmitglieder,
                      und gewählte
Funktionen durch die
                      Mitgliederversammlung                                  beitragsfrei

  11                  Sportler, die leistungsorientiert im Verein trainieren

(auf Antrag des Vorstandes)                         beitragsfrei





12                        Trainer, die regelmäßig monatlich mindestens

                       8 Trainingseinheiten leisten                           beitragsfrei

 

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 25.00
EUR. Sind bereits Familienmitglieder in direkter verwandtschaftlicher Linie
Vereinsmitglieder, wird auf eine
weitere Erhebung der Aufnahmegebühr
für alle folgenden Familienmitglieder als Vereinsmitglied verzichtet.                                    

 

3.      Weitere Erhöhungen können grundsätzlich nur durch die Mitgliederversammlung
beschlossen werden.



 

4.      Die Beitragserhebung, einschließlich der
Aufnahmegebühr, erfolgt ausschließlich per Dauerauftrag auf das Konto des Vereins:

Die schriftliche Erklärung zur Bereitschaft, die Mitgliedsbeiträge per Dauerauftrag zu
überweisen, ist mit der Abgabe der Beitragserklärung dem
Kassenwart zu übergeben.

 



Kreditinstitut Berliner Volksbank 



BIC:   BEVODEBB     IBAN:    DE60 1009 0000 2456 3770 01

 

5.    Der Kassenwart des Vereins überwacht den ordnungsgemäßen Zahlungsverkehr der Mitglieder
des Vereins  Ju-Jutsu Randori Bernau e.V..

 

6.    Folgende Trainergelder/ Lehrentschädigungen werden
entsprechend der sportlichen Qualifikation am Ende des jeweiligen Monats an Hand des
Stundennachweises durch den Kassenwart ausgezahlt:

 

Eine Trainingseinheit beträgt 2 x 45 Minuten.

 

Übungsleiter
ohne Lehrbefähigung                                   12.00 €


mit Lehrbefähigung                                      15.00 €

Trainer
mit C – Lizenz oder höhere
Qualifikation                                                  20.00 €

Wettkampfbetreuung bis 6 Stunden

vom Heimatort abwesend                             20.00 €

Wettkampfbetreuung
über 6 Stunden Abwesenheit                        30.00 €



 

Eine nachgewiesene Kassenstunde des
Kassenwartes von 60 Minuten wird mit 10.00 EUR vergütet.

 

Bei Benutzung von Privat – KFZ für
vereinsnützliche Fahrten und optimaler Platzausnutzung wird das Benzingeld
zurückerstattet.

 

7.    Grundsätzlich ist jeder Zahlungsverkehr durch Rechnungen/ Belege und Quittungen nachzuweisen.Ausgaben, ab einer Höhe von 500.00 EUR, sind nur mit der Zustimmung des Vereinsvorstandes
des Ju-Jutsu Randori Bernau e. V. durch einfachen Mehrheitsbeschluss möglich.

 



 

8.    Schlussbestimmung

Die Finanzordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16.01.2016 des Ju-Jutsu Randori Bernau e.V.

beschlossen und tritt am 01.04.2016 in Kraft.

 



 

Bernau,
den 16.01.2016

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