Beitrags– und Spesenordnung des Ju-Jutsu Randori Bernau e.V.
1. Die Beitrags- und Spesenordnung regelt alle Einzelheiten über die
Pflichten der
Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein und seine Zahlungsmodalität. Gleichzeitig wird
durch sie die Vergütung/ Aufwandsentschädigung der Trainer/
Übungsleiter und des Kassenwartes festgelegt. Sie regelt ebenfalls die Aufwandsentschädigungen
von Wettkampfbetreuern und Reisekosten. Die Ordnung ist in erster Linie Arbeitsgrundlage für
den
Kassenwart des Ju-Jutsu Randori Bernau.
2. Folgende Beitragsklassen werden für die Mitglieder des Vereins erhoben:
Klasse Beitrag (Monat)
1 Kinder (unter 14 Jahre) 12.00 €
2 Jugendliche (14.- vollendetes 17.Lebensjahr) 15.00 €
3 Erwachsebe (ab 18 Jahre) 17.00 €
4 in Ausbildung befindliche Personen, Wehr- bzw.
Wehrersatzdienstleistende über 18, jedoch nichtälter
als 27 Jahre (auf Antrag) 12.00 €
5 Personen in Ruhestand (auf Antrag) 09.00 €
6 Arbeitslose (auf Antrag) 07.00 €
7 Empfänger Arbeitslosenhilfe (auf Antrag) 05.00 €
8 Trainer beitragsfrei
9 Passive-/ Fördernde Mitglieder/ Ruhende
Mitglieder auf Antrag mind. 05.00 €
10
Vorstandsmitglieder,
und gewählte Funktionen durch die
Mitgliederversammlung
beitragsfrei
11 Sportler, die leistungsorientiert im Verein trainieren
(auf Antrag des Vorstandes) beitragsfrei
12 Trainer, die regelmäßig monatlich mindestens
8 Trainingseinheiten leisten beitragsfrei
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 25.00
EUR. Sind bereits Familienmitglieder in direkter verwandtschaftlicher Linie
Vereinsmitglieder, wird auf eine
weitere Erhebung der Aufnahmegebühr
für alle folgenden Familienmitglieder als Vereinsmitglied verzichtet.
3. Weitere Erhöhungen können grundsätzlich nur durch die
Mitgliederversammlung
beschlossen werden.
4. Die Beitragserhebung, einschließlich der
Aufnahmegebühr, erfolgt ausschließlich per Dauerauftrag auf das Konto des Vereins:
Die schriftliche Erklärung zur Bereitschaft, die Mitgliedsbeiträge per Dauerauftrag zu
überweisen, ist mit der Abgabe der Beitragserklärung dem
Kassenwart zu übergeben.
Kreditinstitut Berliner Volksbank
5. Der Kassenwart des Vereins überwacht den ordnungsgemäßen Zahlungsverkehr der
Mitglieder
des Vereins Ju-Jutsu Randori Bernau e.V..
6. Folgende Trainergelder/ Lehrentschädigungen werden
entsprechend der sportlichen Qualifikation am Ende des jeweiligen Monats an Hand des
Stundennachweises durch den Kassenwart ausgezahlt:
Eine Trainingseinheit beträgt 2 x 45 Minuten.
Übungsleiter
ohne Lehrbefähigung
12.00 €
mit Lehrbefähigung 15.00 €
Trainer
mit C – Lizenz oder höhere
Qualifikation
20.00 €
Wettkampfbetreuung bis 6 Stunden
vom Heimatort abwesend 20.00 €
Wettkampfbetreuung
über 6 Stunden Abwesenheit 30.00 €
Eine nachgewiesene Kassenstunde des
Kassenwartes von 60 Minuten wird mit 10.00 EUR vergütet.
Bei Benutzung von Privat – KFZ für
vereinsnützliche Fahrten und optimaler Platzausnutzung wird das Benzingeld
zurückerstattet.
7. Grundsätzlich ist jeder Zahlungsverkehr durch Rechnungen/ Belege und Quittungen
nachzuweisen.Ausgaben, ab einer Höhe von 500.00 EUR, sind nur mit der Zustimmung des
Vereinsvorstandes
des Ju-Jutsu Randori Bernau e. V. durch einfachen Mehrheitsbeschluss möglich.
8. Schlussbestimmung
Die Finanzordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16.01.2016 des Ju-Jutsu Randori Bernau e.V.
beschlossen und tritt am 01.04.2016 in Kraft.