Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung
Die Datenschutzerklärung steht hier zum Download zur Verfügung.
Bitte unterzeichnen und bei den Trainern abgeben.
Informationen zur Datenschutzerklärung
Der Ju-Jutsu Randori Bernau e.V. (VEREIN) informiert, betreut und berät in allen Fragen, die das Ju-Jutsu betreffen. Dabei sollen Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen Berücksichtigung
finden.
Alle Daten, die der VEREIN verarbeitet und nutzt, unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG). Eine Datenverwendung ist dann zulässig, wenn das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift diese erlauben oder wenn ihr eingewilligt habt.
Für eine ganzheitliche Information, Beratung und Betreuung ist demnach Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
Gültigkeit der Datenschutzerklärung
Die Einwilligung gilt über die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in unserem Verein Ju-Jutsu Randori Bernau e.V. hinaus, endet jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder durch Euren Widerruf, der jederzeit möglich ist.
Beispiele für die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung
Der VEREIN erhebt und speichert Daten, die für die Mitgliedschaft in unserem Verein erforderlich sind.
Dies sind zunächst Ihre Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, mail-Adresse, Telefon-/ Faxnummer und/oder vergleichbare Daten). Im Zuge einer Wettkampfteilnahme im Ju-Jutsu Fighting
betrifft dies auch sämtliche erforderliche persönliche Daten wie Alter und Gewicht.
Der VEREIN veröffentlicht ggf. Wettkampfergebnisse und berichtet mit Fotos im Internet und in der Presse.
Die entscheidende Verantwortung für eine datenschutzgerechte Verarbeitung Eurer Daten obliegt dem VEREIN.
Es ist bekannt, dass trotz aller Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes die im Internet oder in der Presse veröffentlichen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Ferner ist nicht garantiert, dass diese Daten vertraulich bleiben, die inhaltliche Richtigkeit fortbesteht und die Daten nicht verändert werden können.
Auskunftsrecht
Ihr habt nach dem BDSG ein Recht auf Auskunft über Eure beim VEREIN gespeicherten Daten.